Dispensationen und Abwesenheiten

Entschuldigte Absenzen oder Halbtage werden der Schule per Klapp möglichst frühzeitig mitgeteilt. (Stiftsymbol --> Neue Absenz). So erfahren alle relevanten Personen automatisch, wann Ihr Kind abwesend ist. Die Gründe für entschuldigte Absenzen sind in der DVDA Art. 2 und 3 aufgeführt: Krankheit, Arztbesuch, Prüfungsaufgebot, Berufsberatung, Erziehungsberatung...
Eine Ausnahme bilden die bis zu fünf freien Halbtage pro Schuljahr, an denen eine Abwesenheit ohne Begründung erlaubt ist.

Weiter sind Dispensationen aus verschiedenen Gründen möglich. Diese sind in Art. 4 der DVDA aufgezählt. Für Dispensationen muss spätestens 4 Wochen vor Abwesenheitsbeginn ein begründetes Gesuch der Schulleitung eingereicht werden. Formular für allgemeine Dispensationen

Ausnahme: 

  • Für Schnupperlehren wird das Gesuch mit dem entsprechenden Formular bei der Klassenlehrperson eingereicht. Schnupperlehren in der 8. und 9. Klasse werden in der Regel bewilligt, wenn sie nicht in den Ferien stattfinden können.
  • Talentförderung: Bitte das entsprechende Formular des Kantons verwenden. BKD: Talentförderung (Vorlage Dispensationsgesuch)

 

Gesetzliche Grundlagen: Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD)